Zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern sowie übrigen Presbyteriumsmitgliedern leiten die Presbyterinnen und Presbytern ihre Kirchengemeinde
Indem sie im Presbyterium mitarbeiten, entscheiden die Presbyterinnen und Presbyter in den Angelegenheiten der Kirchengemeinde, geregelt in der Kirchenordnung. Das
Presbyterium verfasst die Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben. Es entscheidet über Ordnung, Zeit und Zahl der Gottesdienste sowie die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume. Es bestimmt den
Gemeindehaushalt und die Kollektenzwecke. Auch Pfarrstellenbesetzungen sowie Einstellungen von beruflich Mitarbeitenden obliegen dem Presbyterium, außerdem die Zulassung zur Konfirmation.
Das Presbyteramt ist ein Ehrenamt. Presbyterinnen und Presbyter erhalten nötige Auslagen erstattet. Um ihren Dienst gut ausfüllen zu können, bekommen sie geistliche
Zurüstung, fachliche Unterstützung sowie alle nötigen Informationen – so garantiert das die Kirchenordnung.