Friedhofssatzung
für den Friedhof der
Ev. Kirchengemeinde Rengsdorf
vom 25. Oktober 2011
Der kirchliche Friedhof ist die Stätte, auf der die Kirche ihre verstorbenen Glieder zu Grabe geleitet. Sie gedenkt der Verstorbenen und vertraut sie der Gnade Gottes an. Sie ruft die Lebenden zum Heil in Christus. Sie verkündigt dabei den Tod als Gericht Gottes über alles irdische Wesen und bezeugt die Auferstehung Jesu Christi als Sieg über Sünde und Tod.
Auch zu der Zeit, in der das Evangelium auf dem Friedhof nicht verkündigt wird, ist der Friedhof mit seinen Grabstätten und seinem Schmuck der Ort, an dem die Verkündigung sichtbar bezeugt und der Verstorbenen und des eigenen Todes gedacht wird.
Der kirchliche Friedhof weist auf das christliche Menschenbild hin, das Lebende und Tote in einer Gemeinschaft vor Gott versteht und zugleich die Einmaligkeit und Unverwechselbarkeit eines jeden Menschen vor Gott betont.
Aus dieser Erkenntnis erhalten Arbeit und Gestaltung auf dem kirchlichen Friedhof Richtung und Weisung. Deshalb achten wir auch darauf, dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind.
Die Evangelische Kirchengemeinde Rengsdorf
vertreten durch das Presbyterium
erlässt gemäß Artikel 3 Abs. 4 der Kirchenordnung i.V. mit § 49 der Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und deren Verbände in der Evangelischen Kirche im Rheinland (Verwaltungsordnung – VwO) vom 6. Juli 2001 bzw. § 27 der Verordnung über das Kirchliche Finanzwesen in der Ev. Kirche im Rheinland (KF VO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 2010 und § 11 der Verordnung für das Friedhofswesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Ev. Kirche von Westfalen und in der Lippischen Landeskirche vom 15. Juli 2011 die nachstehende Friedhofssatzung!
Anbei die vollständige Friedhofssatzung als PDF-Dokument zum Download:
Evangelische Kirchengemeinde
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56579 Rengsdorf
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Fax: 02634 - 7781
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